Jetzt bauen und noch das Baukindergeld sichern!
Baukindergeld bis Ende März 2021 verlängert
Das Bundeskabinett hat beschlossen, den Zeitraum für das Baukindergeld wegen der Corona-Krise um drei Monate zu verlängern. Familien haben somit bis zum 31. März 2021 die Möglichkeit, eine Baugenehmigung oder einen Kaufvertrag vorzulegen, um die staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen.
Nutzen Sie die Gelegenheit und sichern Sie sich noch das Baukindergeld. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Bauvorhaben. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.
Jetzt Beratungstermin vereinbaren
Das Baukindergeld
Das Baukindergeld ist eine staatliche Bezuschussung für den Hausbau, den die Eigentümer nicht zurückzahlen müssen. Dieser Zuschuss soll es vor allem Familien mit Kindern oder auch Alleinerziehenden erleichtern, ein eigenes Haus, ein Fertighaus oder eine Eigentumswohnung finanzieren zu können. Für jedes Kind werden hierbei 12.000 Euro bezahlt. Die Auszahlung erfolgt in zehn jährlichen Raten zu jeweils 1.200 Euro. Mit diesem Baukindergeld fördert das Bundesinnenministerium für Bau und Heimat den Erwerb von Wohneigentum, das selbst genutzt wird für Familien mit Kindern.
Die Voraussetzungen für das Baukindergeld
Die Voraussetzungen für das Baukindergeld sind mannigfaltig. In dem Haushalt müssen Kinder unter 18 Jahren leben und der Eigentümer muss für diese Kinder auch das reguläre Kindergeld beziehen. Das Haushaltseinkommen darf bei einem Kind maximal 90.000 Euro im Jahr betragen. Für jedes weitere Kind werden hierbei 15.000 Euro addiert. Der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung darf frühestens zum 01.01.2018 unterzeichnet beziehungsweise erteilt worden sein. Das neue Haus muss zum Stichtag die einzige Wohnimmobilie der Familie sein.
Das selbst genutzte Wohneigentum ist heutzutage eine bedeutende Säule auf dem Wohnungsmarkt. Dies hat außerdem einen hohen Stellenwert für die persönliche Altersvorsorge und die Vermögensbildung. Bestehende Strukturen in den Städten werden durch das Wohneigentum weiterhin stabilisiert. Vor allem in strukturschwachen Regionen wirken diese Investitionen den Bestand von Häusern und Wohnungen positiv auf das Gesamtgefüge.
Die Bildung von Eigentum ist hauptsächlich für Familien mit Kindern bedeutend. In Deutschland allerdings haben vor allem junge Familien eine besonders niedrige Wohneigentumsquote. Daher hat die Bundesregierung im aktuellen Koalitionsvertrag beschlossen, das Baukindergeld zu verlängern und damit die Förderung von Hauseigentum für Familien mit Kindern zu gewährleisten.
Das Baukindergeld senkt die persönliche finanzielle Belastung und ermöglicht auf diese Weise vielen Familien diesen ersten Schritt in das eigene Zuhause.
Das Baukindergeld sichern, lohnt sich also in jedem Fall.
Ist bereits ein Wohneigentum vorhanden, ist die Förderung mit Baukindergeld generell ausgeschlossen.
Unterstützt werden lediglich Familien mit einem Kind bis zu einem Haushaltseinkommen von 90.000 Euro pro Jahr und zugleich 15.000 Euro für jedes Kind. So liegt hier bei zwei Kindern die Einkommensgrenze zum Beispiel bei 105.000 Euro. Das Baukindergeld kann auch mit anderen KfW-Förderprogrammen kombiniert werden.
Neubauten sind stets förderfähig, wenn eine entsprechende Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 sowie dem 31.12.2020 erteilt wurde. Nur anzeigepflichtige Bauvorhaben sind heutzutage förderfähig, wenn die zuständige Kommune durch die Anzeige zum Bau Kenntnis bekommen hat. Mit der Durchführung des Bauvorhabens darf frühestens im Zeitraum vom 01.01.2018 und dem 31.03.2021 angefangen werden.
Bei einem Erwerb von Bestands- und Neubauten muss ein notarieller Kaufvertrag im Zeitraum vom 01.01.2018 und dem 31.03.2021 unterschrieben worden sein. Eine Antragstellung auf Baukindergeld ist nach dem Einzug in das neue Zuhause immer noch möglich.
Dieser Antrag muss spätestens 6 Monate nach dem Einzug in das neue Wohneigentum durch den Eigentümer gestellt worden sein. Hierbei gilt das in der Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt angegebene Datum des Einzugs.
Beim Kauf von einem bereits selbst genutzten Wohneigentum (beispielsweise der Kauf einer gemieteten Wohnung) muss der Antrag auf Baukindergeld spätestens 6 Monate nach Bestätigung des Kaufvertrags beim Notar gestellt werden.
Was sollten Antragsteller für Baukindergeld beachten?
Besitzt der Eigentümer bereits ein Haus oder Fertighaus oder hatte vorher schon eine Eigentumswohnung oder hat der Partner eine Immobilie geschenkt oder vererbt bekommen, dann kann hierfür kein Baukindergeld beantragt werden. Das Geld wird von der KfW nur gezahlt, wenn der Eigentümer wirklich erstmalig eine Immobilie erworben hat. Das Baukindergeld kann auch nicht beantragt werden, wenn das gekaufte Haus im Preis niedriger ist als der Zuschuss des Baukindergeldes, den der Eigentümer bekommen würde.
Auch das jährliche Haushaltseinkommen spielt eine entscheidende Rolle. Ob das Haushaltseinkommen pro Jahr zu hoch ist, berechnet sich nach den Einkünften im zweiten und dritten Jahr vor Stellung des Antrags. Sollten die Eigentümer den Antrag zum Beispiel im Jahr 2018 stellen, dann werden die Einkünfte beider Elternteile aus 2016 und 2015 zusammengerechnet und diese Summe wird durch zwei geteilt. Neben den regulären Gehältern werden auch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit angerechnet.
Ob die Einkünfte in den Jahren nach der Antragstellung über die Einkommensgrenze steigen, ist bislang noch nicht ganz eindeutig. Die bisherigen Pläne der Bundesregierung sprechen dafür, dass Eigentümer dann trotzdem weiter in den kommenden zehn Jahren das Baukindergeld ausgezahlt bekommen. Das Baukindergeld verlängert sich in diesem Fall.
Weitere Informationen zum Baukindergeld:
Infos zum Baukindergeld auf den Seiten der KfW
Baukindergeld über das KfW-Zuschussportal beantragen